„Das freigeistige Wort für das Forum“ 14.05.2014

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„Das freigeistige Wort für das Forum“, http://www.soziales-netzwerk-bgs.de den 14.05.2014
von Andreas Krödel

Zitat:
„III.
Der Bundestag
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Zitat Ende
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Hallo,
mit diesem Artikel unseres Grundgesetzes, mir wurde es „übergestülpt“, ohne mich zu fragen; beschäftige ich mich schon länger.
Es ist schon komisch, wenn ich an solchen Wahlen teilnehme, kommen in Prozent immer Parteien heraus, die dann eine Regierungskoalition bilden. Demnach sind die Angeordneten den Satzungen der Parteien unterworfen, ja unterworfen und eben nicht FREI!
Damit ist das Grundgesetz hintergangen, die Wahlen, welche heute als Scheinmantel einer „Demokratie“ herhalten müssen, sind eine Farce, blanke Medienschau und in dieser Form vor dem Grundgesetz einfach unzulässig!
Gut, ich wähle, einen Abgeordneten, der hat sich hier öffentlich vorgestellt, den finde ich gut. Kann es dann sein, das dieser Mensch, natürlich nicht offiziell, aber der Tatsache nach sich „seiner Partei“ unterwerfen muss, bei jeder Abstimmung?
Nein, so kann ich das beim besten Willen nicht aus dem Grundgesetz erkennen.
Stimmt ein Abgeordneter/in mal gegen seine Partei, au, guckt er/sie Porno oder hat er/sie Parteigelder veruntreut, war er/sie gar bei der „Stasi“, hat die „Docktorarbeit“ abgeschrieben; schnell wird er/sie beseitigt.

„Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Ist das nun Gesetz?
Zitat 2:
„II.
Der Bund und die Länder
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Zitat Ende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Nun, sind dies nicht wirkliche Widersprüche zur heutigen Praxis, oder, wer vertritt denn das ausgesonderte Drittel des Volkes, arbeitslos, krank, behindert, oder all die Ausgegrenzten, die vom Lohn ihrer Arbeit nicht leben können?
KEINER!
Wer vertritt denn das Recht derjenigen, die „arbeiten dürfen“, Stress, blanke Ausbeutung, Mobbing; diese Menschen gehen immer Mehr auf „Burn out“ zu, dazu vergewaltigt, ich habe das selbst erlebt, Nervenzusammenbruch und Zwangseinweisung in „psychiatrische Behandlung“.
Antwort auch da: KEINER!
Denkt darüber nach!
Andreas Krödel