Recht??

Autor: Andreas Krödel
Datum: 06.01.2016

Zitat:
„Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat bei ihrem traditionellen Empfang für Sternsinger im Kanzleramt zu Respekt und Offenheit gegenüber Fremden aufgerufen. „Wenn ich mir einen Menschen anschaue, dann muss ich bereit sein, mich überraschen zu lassen und etwas zu entdecken, was ich bisher noch nicht gekannt habe“, sagte Merkel laut Redetext zu gut hundert Kindern und Jugendlichen, die stellvertretend für die in ganz Deutschland mehr als 10.000 Sternsinger nach Berlin gekommen waren.
Wir alle sind der Überzeugung, dass wir auch alle auf der Welt, die wir nicht kennen, respektieren müssen“, sagte die Kanzlerin. Dabei müssten auch die Deutschen ihrerseits bereit sein, sich von anderen betrachten zu lassen und einander wahrzunehmen, fügte sie vor dem Hintergrund des Zuzugs von Flüchtlingen hinzu. Der Satz im Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ gelte nicht nur für Deutsche oder für Menschen, die in Deutschland leben, sondern „es gilt für alle Menschen“.
Zitat Ende
Quelle:
https://de.nachrichten.yahoo.com/merkel-ruft-respekt-offenheit-gegen%C3%BCber-fremden-143400900.html?nhp=1

Zitat:
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.“
Zitat Ende

Zitat 2
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.“
Zitat 2 Ende
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000100314

Hat dies das deutsche Volk als Machtorgan beschlossen?

Zitat:
„(1) Es besteht keine Staatskirche.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluss von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
(4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes.
(5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
(6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtliche Bestimmungen Steuern zu erheben.
Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.“
Zitat Ende
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_140_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

Zitat:
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Zitat Ende
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html

Welcher Gott möge dies sein, der nicht einer Kirche angehört, und vor dem dieser Staat „verantwortlich“ ist?

So, nun möge sich jemand finden, welcher mir dies Alles erklären kann!
Es gab nach etwa zwei Jahren nach Jesus Geburt die „heiligen drei Könige“ oder auch die „drei Weisen aus dem Morgenland“, die überliefernden Aussagen dazu sind unklar, selbst in der Bibel. Jedenfalls haben diese dem Ansinnen des Königs, den Aufenthaltsort Jesus nicht Folge geleistet, deshalb ließ der Herrscher alle zweijährigen Jungen, denen man hab bar werden konnte, töten. Zu Recht, nein, das ist Unrecht und die „drei aus dem Morgenland“ waren auch keine Islamisten, denn diese Religion entstand überhaupt erst so im 7.Jahrhundert nach Christus Geburt.
Aber der Empfang der „Sternsinger“, der Kirchenbesuch zu Beginn einer Legislaturperiode, Parteinamen mit „christlich“ sollen dem Grundgesetz vereinbar sein, ich denke mal, sie sind es ebenso wenig wie Parteien mit „sozial“ oder „demokratisch“ im Namen nach!
Nur mache ich mich dem Gesetz nach hiermit strafbar. Ist das nicht eigenartig?
Zitat:
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Zitat Ende
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Andreas Krödel