Das Schweigen der Menschen

Autor: Andreas Krödel
Datum: 29.10.2016

Thema: Das Schweigen der Menschen

Es scheint eine Zeit angebrochen zu sein, in welcher Schweigen zum Überlebensthema geworden ist.
Die Menschen geben auf, resignieren. Da wird CETA als Vorläufer von TTIP durchgeboxt, k.o. ging die Meinung der Menschen, welche sich millionenfach dagegen ausgesprochen haben, k.o. die wenigen Politiker, Sieger sind die Finanzhaie (damit tue ich sicher den Haien als Lebewesen unrecht!), in Zukunft fressen wir, ziehen an, was „marktwirtschaftlich“ ist, nicht, was wir möchten, nicht was geprüft und gekennzeichnet ist, „friss oder stirb“ ist das alte Sprichwort, was damit auf uns einschlägt.
Die Menschen haben die Schnauze voll, sie wollen einfach den Politikzirkus (damit tue ich den wirklichen Zirkusbetreibern unrecht) nach dem Arbeitsstress nicht mehr ertragen, die steigenden Preise, die steigende Inflation, wogegen sie auf der Straße protestiert haben, ohne Gehör zu finden, die neuen menschenverachtenden „Hartz Reformen“, die Armut in all ihren Formen, welche inzwischen Millionen Menschen im „reichen Staat „BRD““ betrifft, Schikanen und Druck – Angst wird geschürt. Angst vor Entlassung, vor finanziellem Aus, Angst vor Repressalien, Angst, etwas zu sagen, Angst vor Zwangspsychiatrie, Angst vor Gewalt und Bürgerkrieg.
Den Menschen wird eingepeitscht: Schnauze halten oder die „Staatsmacht“ greift ein!
So funktioniert der heutige Staat, als „Machtinstrument der herrschenden Klasse“ (nach Marx) eben im Sinne, das die „Reichen“ immer reicher werden und die Armen, die Ausgesonderten, die Behinderten, welche da nicht „leistungsfähig“ sind, verkommen zu Bettlern und Obdachlosen, zu menschlichem Müll, zur Last der „freiheitlich demokratischen Wertegemeinschaft“, eben Schmarotzer.
Dagegen aufzustehen, auf die Straße zu gehen, zu protestieren, sich dagegen zu äußern, zu wehren geben immer mehr Menschen auf, aus Angst, Frust oder weil sie die Sinnlosigkeit begreifen.
Selbst meinen Satz: „Einheit in Vielheit wider das System“ habe ich inzwischen zu den Akten der Utopie gelegt, gegenwärtig unmöglich.
Nun möchte dies auch kein tränenreiches, weinerliches Werk meinerseits sein, wie mir so oft vorgeworfen wird, kein Aufgeben und kein Nihilismus an sich, aber real ist, das das Volk zunehmend schweigt. Ich nicht!
Aber die Wut über das System kocht in den Menschen weiter, es kommt der Tag, an dem sich diese Energie als Kraft den Weg öffnet, den Spuk zu beseitigen, oder kommt vorher die „Erlösung durch Gott“? Spekulationen?!?!
Denkt darüber nach!
Andreas Krödel

z.B. Russenhass

Autor: Andreas Krödel
Datum: 16.10.2016

Thema: „z.B. Russenhass“

Völkerhass, Menschenhass – Charakter der Epoche?

Hört man unsere Politiker, unsere Medien bezüglich Russland, könnte man sich ohne viel Phantasie schnell in der Zeit des Hitler zurückversetzt fühlen. Alle russischen Politiker sind demnach korrupt und voller Größenwahn, die Wirtschaft voller krimineller Elemente, alles Sportler gedopt und die Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Das Militär bedroht die Menschheit mit Krieg.
Ist dem wirklich so?
Es war einmal eine Sowjetunion, ein sozialistischer Staat und nach dem Sieg über den deutschen Faschismus, welcher die UdSSR überfallen hat, gab es ein sozialistisches Staatengebilde, „RGW“, „Warschauer Pakt“, vom Westen „Ostblock“ genannt. Da dort eigentlich der Kapitalismus/ Imperialismus beseitigt wurde, sicher ein mächtiger Dorn im Auge für die im „Westen“.
Also ging die Hetze auch nach dem 2. Weltkrieg stabil weiter.
1989/ 1990 und in Folge zerbrach der „real existierende Sozialismus“ völlig, ein ganzer Machtblock fiel in sich zusammen. Die Sowjettruppen wurden abgezogen, die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen wurden auf imperialistische Denkweisen und Handlungsformen umgestellt, die Sowjetunion aufgelöst. Das ist Geschichte und soll hier auch nicht Inhalt der Betrachtung sein.

Heute steht also Russland als großer, imperialistischer Staat da, ein Konkurrent für alle wirtschaftlichen, aber auch militärischen Dinge, Staaten und Mächte, wie jeder andere auch. Die „Wende“ hat die absolute, weltweite Macht des Kapitalismus wieder hergestellt. Von wenigen scheinbaren Ausnahmen mal abgesehen.
Damit könnte man ja denken, die Hetze gegenüber Russland kann aufgegeben werden, es könnte Ruhe einkehren und die marktwirtschaftlichen Erfolge weisem jeden seinen Platz zu in der Welt – Wertegemeinschaft rein ökonomisch.
Einen neuen Feind hat die „NATO“ ja inzwischen auch gefunden, den weltweiten Terror und die islamische Bedrohung. Das ermöglicht nicht nur Krieg, einen Boom der Rüstungsbetriebe, welche in Deutschland mit Genehmigung der Bundesregierung Waffen an alle „Fronten“ liefert; sondern auch absolute Überwachung, Bundeswehreinsätze im Inneren, immer mehr Gewalt, der Ruf nach dem „starken Staat“, Ausnahmegesetze werden durchgewinkt, die Menschen sollen sich Vorräte an Wasser und Lebensmitteln anlegen. Es wird alles getan, ob Friedensbewegung, Proteste, Demonstrationen gegen diese Zustände zu kriminalisieren, zu verschweigen, irgendwie in den Schmutz zu treten, jedes Dagegen auftreten wird in irgendwelche „Ecken“ des Extremismus gestellt und fertig. Selbst die völlig friedliche Mahnwache in Angermünde (16.09.2016) wurde von Menschen als „angstmachend“, „zu laut“, störend empfunden, obwohl alles ordnungsgemäß angemeldet, genehmigt war und die Polizei keinen Grund sah, eingreifen zu müssen.
So können in aller Ruhe an der mehrheitlichen Meinung des Volkes vorbei Armut, Repressalien ausgeweitet werden, „CETA“ oder „TTIP“ genehmigt, Preise steigen, und gesetzliche Versicherungen/ „Kassen“ ihre Leistungen weiter einschränken.
Nur – was hat dies eigentlich mit Russland zu tun? Die betreiben die gleiche Politik, aber was hier in dieser „BRD“ passiert, rechtens ist, darf dort eben nicht sein, verstößt gegen Menschenrechte. Also wird sanktioniert, beschimpft, unterstellt und Probleme herbeigeredet. Wer immer mit dem Finger auf andere zeigt, in der Hoffnung, damit seine eigenen Unfähigkeiten und Fehler zu verdecken, der kommt bei mir nicht an!
Meine gut gemeinte Empfehlung daher: Man darf den „russischen Bären“ nicht weiter überreizen, bedrohen – er kann auch zuschlagen und damit sind wir wieder beim Ausgangspunkt angelangt.
Übrigens: Ohne die Russen hätte eines der wenigen noch friedlichen weltweiten Projekte der Zusammenarbeit, die „internationale Raumstation (ISS)“ ihre Arbeit längst aufgeben müssen. (Hinweis – ISS hat mit IS nichts zu tun!!).

Denkt darüber nach!
Andreas Krödel

Vermummung und Kinderehe

Autor: Andreas Krödel
Datum: 14.10.2016

Thema: Vermummung und Kinderehe

Zitatesammlung:
Zitat 1: (Artikel 3 des GG)
„ (1)Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Zitat Ende
Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf

Zitat 2:
„In Deutschland gilt das Vermummungsverbot!”
Richtig – und zwar bei Versammlungen.
Nach § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz ist es verboten, an „öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel (…) in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen”. 
Dies gilt nicht für „Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste”. Weiterhin kann eine Behörde „weitere Ausnahmen (…) zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist”.
Es wird auch immer wieder darauf hingewiesen, dass nach gängiger Rechtsprechung bei Versammlungen eine „Vermummung” dann zugelassen werden kann, wenn diese darauf gerichtet ist, vom politischen Gegner nicht erkannt zu werden.
Auch bei Fußballspielen, die grundsätzlich ebenfalls unter das Versammlungsgesetz fallen, verzichtet die Polizei häufig auf das Einschreiten gegen vermummte Fußballfans, solange sich diese ruhig verhalten und es für die Polizei keinen Anlass gibt, tätig zu werden.
Im Grunde geht es beim Vermummungsverbot um das Verbot einer Vermummung, die dem Zweck dient, während einer öffentlichen Versammlung unerkannt Straftaten begehen und sich einer strafrechtlichen Verfolgung entziehen zu können.
Ansonsten greift das Vermummungsverbot nicht – sonst dürfte sich ja auch bei Eiseskälte niemand „vermummen” und jedwede Verkleidung mit Perücke, Sonnenbrille, Schminke usw., die eine Identifikation unmöglich macht, wäre verboten. Dann dürfte sich kein Mann in der Öffentlichkeit als Frau zurechtmachen (Transvestismus, Transsexualität).
Niqāb und Burqa fallen also nicht unter ein „Vermummungsverbot”, solange es sich nicht um eine Versammlung handelt und die hiermit „vermummte” Person die Absicht hat, unerkannt eine Straftat zu begehen.
Hinzu kommt, dass der Niqāb einer muslimischen Frau eine Meinungsäußerung darstellt und somit gegen den Staat ein Abwehrrecht gegen Einschränkungen der Meinungsfreiheit besteht. Ebenso besteht gegen den Staat ein Abwehrrecht gegen Einschränkungen der Religionsfreiheit, wenn der Niqāb aus religiösen Gründen getragen wird.
Da im heutigen Sprachgebrauch eine „Vermummung” dazu dient, unerkannt eine Straftat zu begehen, führt der Vorwurf, eine Niqāb oder Burqa tragende muslimische Frau sei „vermummt”, zu ihrer Kriminalisierung, also zur üblen Nachrede, die Frau begehe eine Straftat. Dabei handelt es sich um eine falsche Verdächtigung“
Zitat Ende
Quelle:
http://www.burkaverbot.de/mythen/146-vermummungsverbot

Zitat 3:
„(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.(
2) Es ist auch verboten,

1.
an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen,

2.
bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn es sich um Veranstaltungen im Sinne des § 17 handelt. Die zuständige Behörde kann weitere Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.
Die zuständige Behörde kann zur Durchsetzung der Verbote der Absätze 1 und 2 Anordnungen treffen. Sie kann insbesondere Personen, die diesen Verboten zuwiderhandeln, von der Veranstaltung ausschließen.“
Zitat Ende
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/VersG/17a.html
Zitat 4:
„In Deutschland soll gemäß § 1303 BGB eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden, das heißt ein Mindestalter von 18 Jahren ist vorgesehen. Auf Antrag ist jedoch eine gerichtliche Befreiung möglich, sofern das 16. Lebensjahr vollendet ist und der Ehepartner volljährig ist.[9] Damit sind Kinderehen in Deutschland verboten.
Laut einer Antwort der Bundesregierung (September 2016) auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hat durch den Zuzug von über einer Million Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 die Zahl der minderjährig Verheirateten stark zugenommen. Ende Juli 2016 waren 361 ausländische Kinder unter 14 Jahren im Ausländerzentralregister als „verheiratet“ gespeichert.[10] Im Oktober 2016 waren dem Bundesinnenministerium ca. 1500 Fälle bekannt. Fast die Hälfte der betroffenen Mädchen kommt demnach aus Syrien. Die Bundesregierung plant daher ein Verbot von Kinderehen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zum Jahresende 2016 Lösungen präsentieren soll. Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD wollen das Gesetz jedoch noch vor Weihnachten beschließen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte: „Wir haben zunehmend zu tun mit dem Phänomen von Ehen mit Minderjährigen, mit jungen Mädchen. Wir glauben, dass der Justizminister hier schnell tätig werden muss“. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann fasste die Koalitionspläne wie folgt zusammen: „Wir wollen keine Kinderehen. Zur Ehe gehören zwei volljährige Partner. Ich finde es unerträglich, dass schon 14-Jährige in Ehen gezwungen werden.“[11]“
Zitat Ende
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderheirat

Ich habe an diesen zwei Beispielen versucht, mich in den Gesetzen und deren Interpretiationen schlau zu machen – via Internet.
Demnach verstehe ich die ganze Diskussion überhaupt nicht mehr.
Jeder darf ausserhalb öffentlicher Veranstaltungen, selbst da ist Vieles vom Gesetz ausgeschlossen, sich kleiden, verschleiern, anziehen, was er/sie für richtig empfindet. Ob also auf der Straße, im Freizeitbad, in Schulen, selbst gegenüber Behörden – deutsche Gesetze sehen keine Probleme – wozu also die ganze „Aufmache“?
Bei „Kinderehen“ ist es anders, da gelten klare Gesetze für alle hier lebenden Menschen, also sind auch Kinderehen von Migranten verboten, wozu soll sich da ein Bundestag damit beschäftigen, solche Ehen sind Null und Nichtig vor deutschem Gesetz und dies gilt hier absolut für ALLE. Wieso sehen hier Politiker „Handlungsbedarf“?
Tut mir leid, so ist m.E. nach Erkundung meinerseits die deutsche Rechtslage und damit muss auch ich eigene Aussagen korrigieren.
Eine Diskussion darüber ist eigentlich sinnlos, es sei denn, Mensch will Gesetze ändern oder das System abschaffen, zum zweiten Thema bin ich bereit, mich zu äußern, alles andere ist eben Gesetz und fertig.
Nein, das ist keineswegs Nihilismus – es ist die Erkenntnis der Realität – mehr nicht.

Denkt darüber nach!
Andreas Krödel