geschrieben aus Anlass einer Diskussion im Forum: http://www.soziales-netzwerk-bgs.de unter “Lasst Euch nicht für dumm verkaufen” “Weltanschauung” “GG und Verfassung”
„Denkt darüber nach!“
Autor: Andreas Krödel
Datum: 30.10.2014
„es ist eben nicht so“
Es ist eben nicht so Realität, „unser GG“ ist nicht umgesetzt, ich habe das bereits unzählige Mal beschrieben, begründet, von allen Seiten her beleuchtet und ausgeführt.
Einige Widersprüche in sich:
Zitat (1) :
„ (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Zitat Ende
Herkunft DDR, noch immer bekomme ich weniger Erwerbsunfähigkeitsrente als ein Mensch mit Herkunft BRD, auch die Löhne von Arbeitern sind nach über 20 Jahren „deutsche Einheit“ nach wie vor ungleich, bei etwa so 92 %, was Ostdeutsche im Vergleich zu Wessi erhalten. Für mich ein klarer Verstoß gegen das GG.
Behinderung, wenn man mit Rollstuhl nicht mit Bus oder Bahn fahren kann, weil das unmöglich ist, wenn Behörden oder Geschäfte nicht erreichbar sind, weil da Treppen, Stufen sind, totaler Widerspruch zum GG – Text.
Zitat (2):
„Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“
Zitat Ende
Zitat (3):
„Artikel 13
(1)Die Wohnung ist unverletzlich
Zitat Ende
Auch das ist blanke Gemeinheit heute und hier in der Praxis, „frei wählen“ wenn man froh sein muss, überhaupt Ausbildung und Arbeitsplatz zu bekommen. Das erklärt mal einen Bezieher von Hartz IV, der sich abmelden muss, um in die Nachbarstadt zu fahren, der nachweisen muss, das er/sie sich in der Wohnung aufhalten und nicht gar „böserweise“ bei Mutter, Verwandtschaft oder Freunden“ sich „durchfressen“ und „aufwärmen“, ja, da könnte man ja mal den „Regelsatz“ etwas „sanktionieren“ um „Geld für den Staat“ einzusparen. Hallo, schlimmer geht es wohl nimmer, die „Beamten“ sind quasi zur GG-Verletzung angehalten!
Zitat (4):
„Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Zitat Ende
Da frage ich doch glatt, wo dieser Artikel umgesetzt ist, ich sehe da keinerlei Bezug zur politischen Realität! Wer in der Lage ist, mir zu beweisen, wie und wo die „Staatsgewalt“ vom „Volke“ ausgeht, der muss sich mächtig bemühen, mir dies klarzumachen!
Zitat (5):
„Artikel 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
Zitat Ende
Warum also deutsche Soldaten in Afghanistan, deutsche Waffen in Krisengebiete, auch nach Israel, überall hin. Das schafft Arbeitsplätze, welch Hohn, es schafft mit Genehmigung der Bundesregierung Profit für die Rüstungskonzerne und für die Menschen in den betroffenen Gebieten Gewalt, Elend, Tod!
Kommen die Menschen dann nach Deutschland als „Flüchtlinge“, schreit der Mob: „Ausländer raus!“, nur die Ursache des ganzen Problem hat doch Deutschland selbst verursacht, billige Fachkräfte aus dem Ausland, da spart man bei Bildung und Schulen, Deutsche sind zu „teuer“, sie könnten ja Bezahlung nach Tarif fordern. Das war der erste Teil, Waffenlieferungen, Soldaten sind der zweite Aspekt für die Wirkung des „Flüchtlingsstromes“, alles „hausgemacht a la BRD“!
Kann es sein, das die NATO und damit auch Deutschland Paragraph (1) des Artikels 26 ständig missachten?
Zitat (6):
„III. Der Bundestag
Artikel 38
(1)Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Zitat Ende
Nur, sind sie nicht unzulässiger weise an Parteisatzungen oder auch anderen Fraktionszwängen gebunden, werden gar ermahnt, wenn sie nach ihrem Gewissen abstimmen und sie müssen Redebeiträge von den jeweiligen Fraktionen „bestätigen“ lassen, also, wo ist da etwas wie „frei“, „demokratisch“ „Gewissen“?
Nein, diese Eigenschaften sind heute in der BRD nur hohle Phrasen der „Selbstberuhigung“!
Zitat (7):
„Artikel 137 (Weimarer Verfassung)
Es besteht keine Staatskirche.
Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.“
Zitat Ende
Widerspruch zur Präambel, 1 Satzteil „vor Gott“, entweder Gott und damit „Staatsreligion“ oder nicht, was denn nun? Und wenn schon die Frage gestattet ist, dann bitte: welcher Gott?
Zitat (8):
„Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Zitat Ende
Zitat (9):
„Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Zitat Ende
Quelle der Zitate (1) bis (9):
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html
Widerspruch zu Artikel 146, Einheit „vollendet“, wen hindert es, seine Aufgaben zu erfüllen oder was ist für eine Verfassung noch notwendig?
ja, wenn auch Schlesien, Pommern, das Riesengebirge und Karlsbad und Pilsen wieder „deutsch“ sind? Ob Deutschland zwei Weltkriege angezettelt und verloren hat, hier lässt das GG Völkerrecht völlig offen, so bleibt ständig offen, wann Deutschland eine vom Volk erarbeitete Verfassung je bekommt.
Aus meinem wohl nie erscheinenden Buch „Zyklus eines Freidenkers“: etwa Ende 2000 geschrieben
„Die Verfassung des Staates „CHRISTIANOPOLIS“
(eine Zukunftsversion)
Präambel
Jeder Mensch wird als frei anerkannt.
Er tritt nach eigenem Willen der Gemeinschaft der Staatsbürger von Christianopolis bei und anerkennt somit die Gesetze und Regeln dieses Staates.
Gleichsam steht ihm das Recht des Austrittes frei.
Artikel I
1 .Alle Menschen, die diesem Staat beitreten, sind vor Recht und Gesetz gleich.
2. Jeder junge Mensch hat mit Erreichen des 18. Lebensjahres die Freiheit, dem Staate beizutreten, oder ihn zu verlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt treffen diese Entscheidung die Erziehungsberechtigten.
Artikel II
1. Jeder Mensch besitzt die volle Freiheit seines Denkens. Es gilt die Freiheit des Glaubens. Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen sind gleichberechtigt.
2. Kein Mensch darf wegen Meinungsäußerungen oder der Ausübung seines Glaubens Benachteiligungen oder Vorzüge erfahren.
Artikel III
Das Volk wählt ein Parlament.
1. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt. Sie finden ebenfalls statt, wenn in einem Volksbegehren mehr als 1/3 der Wahlberechtigten dies dokumentieren.
2. Jeder Wahlkreis (100 000 Einwohner) wählt zwei Abgeordnete aus einer unbegrenzten Anzahl von Kandidaten.
3. Die mit einfacher Mehrheit gewählten Abgeordneten erklären die Freiheit ihres Gewissens und akzeptieren als einzige Verpflichtung den Willen ihrer Wähler.
4. Die Bildung von Fraktionen der Parteien und Organisationen ist wegen der damit verbundenen Unterwerfung unter Parteidisziplin und anderweitige Zwänge unzulässig.
Artikel IV
1. Das Parlament wählt aus den Abgeordneten mit notwendiger 2/3 Mehrheit die Regierung und an deren Spitze einen Präsidenten.
2.Regierung und Präsident sind der Kontrolle durch und der Rechenschaftslegung vor dem Parlament verpflichtet und abberufbar
3. Das Parlament legt die Staatsflagge, die Staatssymbole und die Nationalhymne mit 3/4 Mehrheit fest.
Artikel V
1. Parteien, Organisationen, Vereinigungen oder Gemeinschaften erhalten uneingeschränkte Betätigungserlaubnis; insofern ihre Statuten oder Satzungen nicht zu Gewalt aufrufen oder solche verherrlichen.
2. Der Staat kann einzelne dieser Organisationen nach erbrachtem Beweis der Allgemeinnützlichkeit fördern und unterstützen.
Artikel VI
1.Im Recht gilt das System des Schuldbeweises durch den Ankläger. Es gibt keine Beweispflicht für eigene Unschuld.
2. Gesetze sehen nicht nur Bestrafungen bei deren Übertretung vor, sondern auch Belohnung bei konsequenter Einhaltung.
3. Jeder hat das Recht, auch bei nur angenommener oder vermuteter Bedrohung seiner Gesundheit, seines Lebens oder seines Eigentums, Hilfe und Schutz vom Staat zu erhalten.
4. Jeder hat die Pflicht, bei der Vereitelung oder Aufklärung von Straftaten mitzuwirken.
Artikel VII:
1. Jede Unterscheidung bei der Bewertung der Taten von Frauen oder Männern, von Jüngeren oder Älteren, wird bestraft.
2. Jeder hat das Recht, über seinen Körper selbst zu entscheiden. Ärzte sind nur zur direkten Rettung des Lebens ohne Einverständnis des Patienten befugt.
Artikel VIII
1. Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit durch individuelle Ausübung von Tätigkeiten zur Existenzsicherung.
2 .Jeder hat freien Zugang zu Berufsbildung, Weiterbildung oder Studien, unabhängig von seinem Einkommen.
Artikel IX
Jeder Staatsbürger hat das Recht auf eine gesicherte Existenz (Wohnung, Kleidung, Nahrung); insofern er durch von ihm nicht verschuldete Umstände (Krankheit, Invalidität u.ä.) dies nicht selbst aufbringen kann.
Artikel X
1. Der Staat Christianopolis anerkennt die Prinzipien der gewaltfreien Existenz einer Vielzahl von Staaten auf der Welt.
2. Der Staat bemüht sich um freundschaftliche Beziehungen und Toleranz zu allen anderen Staaten, und mischt sich in deren innere Angelegenheiten nicht ein.
3. Auch international verpflichtet sich Christianopolis zu Gewaltlosigkeit. Kein anderer Staat wird als Erstes angegriffen.
Schlussbestimmung:
Diese Verfassung tritt nach einer Volksbefragung in Kraft und kann nur durch eine solche geändert oder aufgehoben werden.“
Ich will hiermit eine Grundlage schaffen, um über das Thema zu diskutieren, das bedarf wohl einiger Grundvoraussetzungen, um eben nicht in Sinnlosstreitereien auszuufern, das habe ich damit getan!
Viel Spaß bei der Diskussion!
Denkt darüber nach!
Andreas Krödel
an-kroedel@t-online.de